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Spenden
Spenden sind Zuwendungen, die zur zeitnahen Verwendung bestimmt sind.
Zustiftungen
Zustiftungen sind Zuwendungen, die zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.
Mitglied der Stiftungsversammlung werden Sie, wenn Sie der Stiftung mindestens 1.000 EUR
zuwenden.
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Bitte vermerken Sie auf Ihrer Überweisung, ob es sich um eine Spende oder Zustiftung handelt.
Spenden und Zustiftungen können auch im Rahmen einer letztwillligen Verfügung, sowohl als Geld- oder Sachzuwendung erfolgen.
Alle Zuwendungen sind in der Regel steuerlich absetzbar. Gerne erhalten Sie die erforderliche Bescheinigung von uns.