INFORMATION ZUR BÜRGERSTIFTUNG
WAS IST EINE BÜRGERSTIFTUNG?
Die Gründung von Bürgerstiftungen hat in den letzten Jahren in Städten und Gemeinden unseres Landes deutlich zugenommen. In Langenargen gibt es drei Stiftungen, wovon die älteste die Hospitalstiftung ist. Der Vorteil einer Bürgerstiftung gegenüber den vorhandenen Stiftungen liegt in der möglichen Beteiligung aller Bürger durch Zustiftungen von kleinen und großen Beträgen. Bürgerstiftungen sind gemeinnützige Einrichtungen zur Förderung sozialer und kultureller Vorhaben in einer Gemeinde. Sie verfolgen vornehmlich das Ziel, durch bürgerschaftliches Engagement den Gemeinschaftssinn und die Mitverantwortung der Bürger und Unternehmen zu fördern. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig und über konfessionelle Grenzen hinweg offen. Auch mit einer testamentarischen Berücksichtigung der Bürgerstiftung kann weit über den Tod hinaus zum Wohle der Bürger der Heimatgemeinde dauerhaft beigetragen werden. Finanzieller Kern einer Stiftung ist das durch Zustiftungen entstandene Stiftungsvermögen, das immer erhalten bleibt. Die Mittel für die Zuwendungen stammen aus den Erträgen des Vermögens und den Spenden.
WAS KANN MIT DEN STIFTUNGSERTRÄGEN GEFÖRDERT WERDEN?
Die Hilfen der Stiftung beginnen da, wo öffentliche Pflichtaufgaben enden. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des öffentlichen Lebens, dessen Förderung und Entwicklung für sie im Vordergrund steht. Der Zweck unserer Stiftung ist daher breit angelegt. So können Vorhaben in sozialen und kulturellen Bereichen wie Jugend-, Familien- und Altenhilfe, Bildung und Erziehung, Natur und Umwelt, Sport, Kunst und Kultur durch finanzielle Hilfe unterstützt werden. Auch die Lebensbedingungen in Not geratener Mitbürger können durch Zuwendungen verbessert werden und so das Lebensgefühl in der Gemeinde aufwerten. Die vielfältigen Förderzwecke ermöglichen der Stiftung flexibel zu reagieren und entsprechende Schwerpunkte bei Projekten zu setzen.
WIE KANN ICH MICH BETEILIGEN?
Jedermann kann sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Bürgerstiftung beteiligen.
Zustiftungen verbleiben unabhängig von ihrer Höhe dauerhaft in der Stiftung und dienen dort zur Aufstockung des Stiftungsvermögens.
Stiftungsfonds können ergänzend zu Zustiftungen eingereicht werden. Sie sind zweckgebundene Zuwendungen an das Stiftungsvermögen mit einem Mindestbetrag von 50.000 €.
Letztwillige Verfügungen setzen die Bürgerstiftung testamentarisch als (Mit)-Erbe oder Vermächtnisnehmer ein.
Spenden sind zur zeitnahen Verwendung bestimmt.
Zuwendungen und Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
Ehrenamtliches Engagement unterstützt die Arbeit der Stiftung in den Gremien und in konkreten Projekten.